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Rückkehr- und
Perspektivberatung

Die Rückkehr- und Perspektivberatung des Deutschen Roten Kreuzes berät Migranten oder Flüchtlinge in Südbaden, die über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nachdenken oder eine Abschiebung vermeiden müchten. Seit 2007 beraten wir Menschen aus Nicht-EU-Staaten ergebnisoffen, unabhängig und vertraulich. Gleichzeitig ist die Einrichtung Informationsstelle für Institutionen, Verbände und Initiativen.

Wir unterstützen an Rückkehr Interessierte in ihrer Entscheidungsfindung und wägen gemeinsam das Für und Wider einer Rückkehr ab. Wir sprechen über die aktuelle Situation im Herkunftsland und erörtern Rückkehr- und Bleibemöglichkeiten. Auch für bereits abgelehnte Asylbewerber/innen besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Ausreise zu beantragen und eine Förderung zu erhalten. Bei einer Entscheidung zur Rückkehr unterstützen wir die Organisation der Ausreise und die Planung der Reintegration ins Heimatland.

Welche Hilfen bieten wir Ihnen an?
Unsere Beratungsstelle arbeitet vertrauensvoll mit Behörden und Organisationen im Bereich Flucht und Migration zusammen. Dabei bewahren wir stets unsere Neutralität und Unabhängigkeit. Auf dieser Basis bieten wir ein breites Spektrum an individuellen Hilfen an. Unterstützt werden wir von Dolmetschern, die über das DRK akquiriert und für ihre wichtige Arbeit geschult wurden.
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
  • Hilfe im Umgang mit Behürden
  • Beantragung und Weitergabe von Fördermitteln
  • Hilfe bei notwendigen Formalitäten zur Ausreise aus Deutschland
  • Organisation von Flug- Bus- und Bahntickets
  • Auszahlung von Reisebeihilfen
  • Individuelle Hilfe, z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter
  • Vermittlung in Reintegrationsprojekte vor Ort,
  • Recherche und Vermittlung zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung sowie zu weiterer Begleitung und Angeboten im Herkunftsland.

PDF  Faltblatt des BAMF
PDF  Informationsblatt Rückkehrberatung

Wie sieht die finanzielle Rückkehrförderung aus?

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG / GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat.

Für Personen, die ihre Rückkehr nicht selbst finanzieren können, werden die Reisekosten übernommen. Für die meisten Länder werden außerdem eine Reisebeihilfe sowie eine finanzielle Starthilfe für die ersten Tage im Herkunftsland bezahlt. Die Beträge sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Staatsangehörige der Staaten Nordmazedonien, Montenegro, Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina, Republik Albanien, Republik Moldau, Kosovo und Ukraine gibt es verminderte Reisebeihilfen.

Personen, die über das REAG / GARP-Programm gefördert ausreisen, können ggf. im Zielland eine ergänzende Reintegrationsunterstützung erhalten.

Die DRK-Rückkehr- und Perspektivberatung berät zu allen Fragen rund um diese Programme und führt gemeinsam mit den Ratsuchenden die Antragstellung durch.

Aktuelle Förderrichtlinien und länderspezifische Rückkehrinformationen erhalten Sie auf dem IOM-Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration unter www.returningfromgermany.de. Es ist in 10 Sprachen verfügbar.

 Infoportal »Returning from Germany«
 REAG / GARP auf der Seite der Internationalen Organisation für Migration

Welche Hilfen gibt es zur Reintegration im Herkunftsland?

Unterschiedliche Reintegrationsprogramme bieten die Möglichkeit, eine Zukunftsperspektive mit den Rückkehrenden zu entwickeln. Sie finden die aktuellen Reintegrationsprogramme unter diesem Link.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Kooperation mit der GIZ das Projekt »Startfinder« ins Leben gerufen. Über dieses Programm werden Rückkehrende insbesondere hinsichtlich einer Integration in den Arbeitsmarkt gefördert. Auch das Programm StartHope@Home unterstützt Geflüchtete bei der Existenzgründung in ihrem Herkunftsland. Die Mitarbeiterinnen der Rückkehr- und Perspektivberatung vermitteln persönliche Kontakte zu den Reintegrationsprojekten, unterstützen bei der Antragstellung und stehen als Ansprechpartnerinnen auch nach der Rückkehr zur Verfügung.

PDF  Rückkehr und Reintegration Kosovo
PDF  URA2 Kinderprojekt

 Startfinder.de

Rückkehrberatung kurz und knapp – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich?
Nach Ablehnung des Asylantrags variiert die Ausreisefrist zwischen 30 Tagen und einer Woche bei einer Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“. Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der Rückkehr- und Perspektivberatung Kontakt aufnehmen. Eine freiwillige Rückkehr ist in der Regel auch nach Ablauf der festgelegten Frist möglich.

Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist?
Ja, die freiwillige Rückkehr ist auch im laufenden Asylverfahren möglich.

An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot?
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren.

Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt?
Für die Einreise in das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier) vorliegen. Die Rückkehrberatungsstelle hilft bei der Beschaffung von Reisedokumenten.

Besteht eine „Verpflichtung zur Rückkehr“, wenn man einen Beratungstermin wahrnimmt?
Die Beratung ist unverbindlich und vertraulich. Wer sie in Anspruch nimmt verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr. Die Beratung hat keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren.

In welcher Sprache werden die Beratungsgespräche durchgeführt?
Von Seiten der Berater/innen kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Türkisch beraten werden. Darüber hinaus stehen ausgebildete Dolmetschende zur Verfügung. Wenn gewünscht und möglich, können auch eigene Sprachmittler die Ratsuchenden begleiten.

Kann ein REAG/GARP-Antrag aus der Haft heraus gestellt werden?
Nein. Personen, die freiwillig zurückkehren möchten, müssen sich nach ihrer Entlassung an eine Beratungsstelle wenden und dort einen Antrag auf Unterstützung der Rückkehr stellen.

Muss jemand zwingend einen Asylantrag gestellt haben?
Nein. Personen, die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben, werden ebenfalls unterstützt. Zudem werden Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution durch das Programm unterstützt.

Kann die unterstützte freiwillige Rückkehr mit einer Kopie vom Reisedokument erfolgen?
Nein. Es ist zwingend darauf zu achten, dass Originalreisedokumente zum Zeitpunkt der Ausreise vorliegen.

Was ist bei gesundheitlichen Einschränkungen zu beachten?
Alle gesundheitlichen, physischen oder psychischen Einschränkungen inklusive Schwangerschaften müssen IOM bei Antragstellung mitgeteilt werden. IOM überprüft durch medizinisches Fachpersonal, inwieweit spezielle Vorkehrungen für die Ausreise oder die Reintegration im Zielland zu treffen sind.

Gibt es finanzielle Unterstützung von IOM auch bei Überführungen von Verstorbenen ins Heimatland?
Nein, eine Überführung von Verstorbenen kann nicht über IOM erfolgen.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegrationsleistungen?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr.

Was ist der Unterschied zwischen unterstützter Rückkehr und Rückführung (Abschiebung)?
Eine Abschiebung bedeutet, dass eine ausreisepflichtige Person von der zuständigen Behörde in ihr Herkunftsland zurückgebracht wird, wenn sie nicht innerhalb der ihr mitgeteilten Frist Deutschland verlassen hat. Dies betrifft Personen deren Asylantrag abgelehnt wurde oder solche, die nur Anspruch auf vorübergehenden Schutz hatten. Eine unterstützte freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung und beinhaltet logistische und/oder finanzielle Hilfe sowohl bei der Rückreise als auch bei der Reintegration im Herkunftsland.

Werden unbegleitete Minderjährige bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützt?
Ja! Über die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren die Berater/innen der Rückkehrberatungsstelle. In jedem Fall ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und des Jugendamts einzuholen. Im Vorfeld der Rückkehr prüft die Internationale Organisation für Migration, ob die Betreuung des Minderjährigen im Herkunftsland gesichert ist.

Gibt es nach der Rückkehr im Herkunftsland Programme zur Unterstützung?
In vielen Herkunftsländern helfen Reintegrationsprogramme beim Neuanfang. Bestandteile von Reintegrationsprogrammen können sein:

  • Sachleistungen
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
  • Vermittlung in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Existenzgründung oder
  • Unterstützung in sozialen und medizinischen Angelegenheiten
Die Informationsportale www.ReturningfromGermany.de  , www.startfinder.de   und www.returnnetwork.eu   informieren über bestehende Reintegrationsprogramme in den jeweiligen Herkunftsländern.

Werden Dublin-Überstellungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat unterstützt?
Nein, für eine Dublin-Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. einen Dublin-assoziierten Drittstaat ist die Förderung ausgeschlossen. Eine ausreisepflichtige Person kann vor der Überstellungeine jedoch eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat beantragen.

Gibt es finanzielle Unterstützung von IOM auch bei eigenem Einkommen?
Ja, aber es ist Einkommensabhängig. Gefördert werden Personen, die Leistungen aus einem Erwerbseinkommen beziehen das unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt.

Unsere Standards und Konzepte (nur auf Deutsch)
Die Steuerung und Qualitätsentwicklung im EU-Projekt Rückkehr- und Perspektivberatung ist eng mit der Frage nach Standards verbunden. Die von uns entwickelten Standards zeigen formalisierte Handlungsabläufe, Verfahren und Zielfestlegungen auf, die auch für andere Einrichtungen und Akteure in diesem Arbeitsfeld nutzbar sind, angepasst und übertragen werden können.

PDF  Beratungskonzept
PDF  Erläuterungen zum Beratungskonzept
PDF  Schulungskonzept
PDF  Standards nachhaltiger Netzwerkarbeit
PDF  Standards onlinebasierte Beratung
PDF  Vorlage Erstgespräch
PDF  Kultursensible Beratung
PDF  Handreichung Einfache Sprache


Fotos: x4wiz, turgaygundogdu (fotolia.com), Paolo Pellegrini, Hans-Jürg Ungeheuer (DRK), Klaus Dürrmeier
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